Möglichkeiten der Stundenbuchung in der Kindertagesstätte Biberburg
Modell 1: bis 25 Std.
Öffnungszeit (5 Std. /Tag)
Vormittagsbetreuung: Montag – Freitag am Vormittag, ohne Mittagessen und Nachmittagsbetreuung
mögliches Zeitfenster : 7.15 – 12.15 Uhr
Modell 2: bis 35 Std.
Öffnungszeit (7 Std./Tag)
35 A: Montag – Freitag vormittags und nachmittags, ohne Übermittagbetreuung
mögliches Zeitfenster: 7.15 –12.15 Uhr & 14.15 – 16.15 Uhr
35 B: Montag – Freitag vormittags mit Übermittagbetreuung und Mittagessen, ohne Nachmittagsbetreuung
mögliches Zeitfenster: 7.15 – 14.15 Uhr
35 C: Montag – Freitag vormittags, an einem bis zwei vereinbarten Tagen Ganztagsbetreuung mit Mittagessen
mögliches Zeitfenster: an einem/zwei festgelegten Tagen ganztags: 7.15 – 16.15 Uhr, an den übrigen Tagen 7.15 –12.15 Uhr (möglicher Nachmittag (14.15-16.15) nach Absprache)
*Die Biberburg erhält einen Zuschuss zur Flexibilisierung nach § 48 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) NRW für das Kita-Jahr 2024/25. Der Zuschuss wird als Pauschalförderung bei 35 Stunden flexibel als Angebot von drei zusätzlichen Betreuungsstunden für unregelmäßige Bedarfe gewährt. Die Bedarfe können hier nicht regelmäßig auf 38 Stunden pro Woche ausgedehnt werden.
Die unregelmäßigen Bedarfe können im Kita-Büro angemeldet werden, als Beispiele werden vom Kreis Arzttermine der Eltern oder Geschwister der Kita-Kinder, Notlagen in Familien, unvorhergesehene Termine etc., genannt.
Modell 3: bis 45 Std.
Öffnungszeit (9 Std /Tag)
Ganztagsbetreuung: Montag – Freitag vormittags, mit Mittagessen und Nachmittagsbetreuung
mögliches Zeitfenster: 7.15 –16.15 Uhr