Kita Biberburg zertifiziert sich bei der „Stiftung Kinder forschen“

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Wir freuen uns sehr, zusätzlich zu der Förderung der Dr. Hans Riegel-Stiftung als Forscher Füchse Kita nun auch im Netzwerk der Stiftung Kinder forschen mitzumachen. https://www.stiftung-kinder-forschen.de/de/zertifizierung/

Die Stiftung Kinder forschen schreibt dazu:

Herzlichen Glückwunsch zur Zertifizierung! Mit viel Engagement begleitet ihr die Kinder in eurer Einrichtung bei ihrer Entdeckungsreise durch den Alltag und schafft damit wichtige Grundlagen in der Bildungsbiografie der Kinder. Mit der Zertifizierung und der zugehörigen Plakette möchte die Stiftung Kinder forschen euer Engagement wertschätzen und nach außen sichtbar machen. Im Folgenden erhaltet ihr eure detaillierte Rückmeldung zu den einzelnen Qualitätsbereichen sowie Ideen und Anregungen, wie ihr Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik und BNE noch stärker in euren Alltag integrieren könntet.

Wir vertiefen unsere Arbeit seit August 2023 im MINT Bereich und Kinder, Team und Eltern sind besgeistert über die vielen Möglichkeiten, die uns die Stiftung Kinder forschen bietet!

Irmela Höfener

Diplom-Sozialpädagogin, Kita-Leitung im Team mit Ursula Brinkschulte

Leitung

Schwerpunkte: Maxiclub, Schwimmen, tiergestützte Pädagogik mit Kita-Hund Pelle

Ansprechpartnerin und Koordinatorin für Bildungsangebote für Familien

Anmeldung in der KiTa Biberburg

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Die Anmeldungen für einen Platz in unserer Kindertagesstätte für das KiTa-Jahr 2025/2026, Start im August 2025, können bis zum 14.November 2024 bei individuellen Terminen in der KiTa erfolgen.

Vereinbaren Sie gern telefonisch einen Termin unter der Telefonnummer 02535-1265 oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter kita@kita-biberburg-albersloh.de

Wir freuen uns, Sie in einem ausführlichen Gespräch kennen zu lernen und Ihnen unsere Einrichtung zu zeigen.

Die offizielle Anmeldung für Kinderbetreuungsplätze neben dem Kennenlernen der Einrichtung vor Ort erfolgt im Kreis Warendorf über das Kita-Portal des Kreises Warendorf. Das reguläre Anmeldeverfahren findet im Zeitraum vom 16.10.2024 bis zum 17.11.2024 statt. Unter der Adresse www.kitaportal-waf.de ist die Anmeldung für die Kindertagesbetreuung im Kreis WAF möglich.

Reguläres Anmeldeverfahren zum Besuch einer Kindertageseinrichtung ab dem 01.08 eines jeden Jahres:

  • Die Anmeldung beim Kreis Warendorf für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung (Kita) erfolgt online über das Kita-Portal des Kreises Warendorf.
  • Regulär werden die Kitaplätze zum 01.08 mit Beginn des Kitajahres vergeben. Eine unterjährige Platzzuteilung ist immer abhängig von der Belegungssituation zu dem gewünschten Zeitpunkt.
  • Damit Betreuungswünsche für das am 01.08 des nächsten Jahres beginnende Kitajahr berücksichtigt werden können, werden die Eltern darum gebeten, ihr Kind bis zum 17.11.diesen Jahres im Kita-Portal anzumelden.
  • Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt anhand der Bedarfe sowie der vorhandenen Platzkapazitäten. Der Zeitpunkt der Anmeldung ist nicht ausschlaggebend (kein „Windhund-Prinzip“).
  • Es werden nur Anmeldungen für das nächste Kitajahr berücksichtigt (nicht für das übernächste).
  • Pro Kind wird nur eine Anmeldung in der Anmeldedatenbank des Kita-Portals erfasst. Neben der Wunscheinrichtung können zwei weitere Einrichtungen in der Anmeldung angegeben werden. Sie können in der Anmeldung deutlich machen, wenn auch die Betreuungsform der Kindertagespflege für Sie in Frage kommt.
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine automatisierte E-Mail zur Bestätigung Ihrer Anmeldung sowie mit weiteren Informationen.
  • Sofern Eltern einen Betreuungsbedarf von 45 Std. anmelden, ist der Bedarf von den Eltern durch ein gesondertes Formular nachzuweisen.
  • Eine Platzzusage an die Eltern erfolgt ab dem 15. März des jeweiligen Jahres durch die aufnehmende Kindertageseinrichtung. Gleichzeitig wird der Betreuungsvertrag mit versendet.
  • Der fristgerechte Abschluss des Betreuungsvertrages durch die Eltern bis Ende März ist zwingend notwendig, da ansonsten der Anspruch auf den zugesagten Betreuungsplatz erlischt.

Das Amt für Jugend und Bildung informiert die Familien, die zunächst keinen Betreuungsplatz erhalten haben. Die Familien werden unmittelbar durch das Amt für Jugend und Bildung weiter begleitet, um ein bedarfsgerechtes Angebot (ggf. auch in Tagespflege) zu erhalten.